Schmerzhafte Wahrheiten

9. Ausweitung der Besteuerung der Alterseinkünfte

Die Regierung sieht nicht die Notwendigkeit, beim Steuertarif die Inflationsrate zu berücksichtigen („kalte Progression“), um zumindest die Realeinkommen zu sichern. Viele Versorgungsberechtigte rechnen im Alter mit zu hohen Beträgen aus ihren Versorgungswerken. Der Gesetzgeber hat mit dem Alterseinkünftegesetz für eine nachgelagerte Besteuerung gesorgt. Auch die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte soll nach dem Willen der Politik angehoben werden (Quelle: Handelsblatt vom 12.05.2014). Die Steueroasen sind weitgehend trockengelegt. Das Bankgeheimnis wurde praktisch international abgeschafft. Die einst berechneten Beträge werden dadurch schmerzlich reduziert. Die im Gegenzug dazu gewährten Steuerbefreiungen in der Ansparphase werden kaum zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus weitet der Staat kontinuierlich seine Besteuerungsbasis aus, was uns Bürger auf allen Ebenen zunehmend belastet. Daran wird sich nichts ändern, wenn der Staat seine eigene Insolvenz verhindern will. Schon jetzt wird ganz offen über Vermögenszwangsabgaben in Höhe von 20 Prozent diskutiert (Quelle: IWF, Bundesbank).