Schmerzhafte Wahrheiten

10. Regulierung und Strangulierung der Vermögensbildung durch Finanzrepressionen

Beinahe unbemerkt schreitet die Regulierung oder auch Strangulierung der Vermögensbildung und der Altersversorgung voran. Welches Ziel die institutionellen Investoren (Konzerne, Banken, Versicherungen, Vermögende, große Stiftungen usw.), die Lobbyisten und ihre Politiker dabei verfolgen ist klar: Sie wollen sicherstellen, dass sie ihr Geld, welches sie in Staatsanleihen investiert haben, auch zurückbekommen. Wobei hierbei sprichwörtlich die letzten Investoren die Hunde beißen werden!

Banken gelten seit Beginn der Finanzkrise für viele Marktbeobachter als Inbegriff allen Übels. Wieso halten dann Banken inzwischen fast doppelt so hohe Bestände an Staatsanleihen wie vor der Krise? Nur Banken können mit Hilfe der EZB astronomische Renditen mit Staatsanleihen erwirtschaften. Ohne Eigenkapital für solche Geschäfte hinterlegen zu müssen, bekommen die Banken von der EZB beinahe zinsfrei Kredit. Mit den Krediten werden die Staatsanleihekäufe finanziert, welche ein Mehrfaches der Kreditkosten einbringen können. Das Ausfallrisiko trägt im Zweifel wieder der Steuerzahler.

Staatsanleihen gelten per Gesetz, trotz der jüngsten Erfahrungen, noch immer als risikofreie Anlage. Warum? Unter Entkopplung von Banken und Staaten verstehen wir etwas anderes! Am Finanzmarkt ist wieder alles wie vor der Krise. Die Banken packen ihre Staatsanleihen und viele andere Risiken in Investmentfonds, die sie an meist gutgläubige private Anleger weiterverkaufen. Teilweise sind die Übertreibungen sogar schlimmer als jemals zuvor. Die meisten Spieler im System ziehen es vor, stur weiterzumachen, anstatt die Fehlentwicklungen rechtzeitig zu korrigieren.

Für alle Investoren, die sich nicht dem institutionellen Investorenkreis zurechnen können, sollen sich Investments in Staatsanleihen zunehmend als alternativlos darstellen. Alle anderen Anlagealternativen werden zunehmend diskriminiert. Gigantische Kreditblasen im Unternehmenssektor bedrohen den Markt der Unternehmensanleihen. Die Risikoaufschläge als Teil der Verzinsung decken schon lange nicht mehr die tatsächlichen Unternehmensrisiken ab. Firmenanleihen mit schlechter Bonität erleben einen wahren Ansturm. Schon 2013 betrug ihr Volumen mehr als doppelt so viel wie vor der Finanzkrise. Die Steuerbelastung für Immobilieneigentümer steigt ungebremst. Wohnungseigentümer sehen sich darüber hinaus mit einem investorenfeindlichen Bau- und Mietrecht und mit unkalkulierbaren Mietpreisbindungen konfrontiert. Der Anteil der Aktienbesitzer ist schon im Durchschnitt auf 4 Prozent der Bevölkerung gesunken. Der Anteil wird nach dem nächsten großen Crash, der unausweichlich ist, weiter sinken.

Die Krönung ist die Umsetzung des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), welches seit 22.7.2013 gilt. Hier werden selbst die schlimmsten Befürchtungen noch deutlich überschritten. Jedes Unternehmen, das Alternative Investments anbieten möchte, braucht eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Gemäß Kabinettsentwurf wurde für die Emissionshäuser zur Erfüllung der bürokratischen Anforderungen nach dem KAGB ein Einmalaufwand für die Zulassung von rund 180.000 Euro pro Unternehmen in Aussicht gestellt. Nun stellt sich jedoch heraus, dass tatsächlich bis zu drei Millionen Euro je Zulassung aufgewendet werden müssen. Um die zusätzlichen laufenden Kosten abdecken zu können, wäre ein Jahresumsatz zwischen 300 und 500 Mio. Euro nötig (Quelle: Der Immobilienbrief vom 9.5.2014). Im Ergebnis wird diese Investmentklasse abgeschafft. Schon 2013 sind, trotz großzügiger Übergangsregelung, die Umsätze bei den privaten Investoren um über 40 Prozent eingebrochen (Quelle: Der Immobilienbrief vom 9.5.2014).

Derartige Umsatzeinbrüche sind darüber hinaus den wegbrechenden freien Vertrieben geschuldet. Schätzungen gehen davon aus, dass bis Ende 2016 ca. 85 Prozent der freien Berater und Vermittler vom Markt verschwunden sind. Ursächlich hierfür sind ebenfalls, neben den allgemeinen Verwerfungen an den Finanzmärkten, umfassende Regulierungsmaßnahmen, die seit 01.01.2013 wirken und die Mehrheit der freien, unabhängigen Berater zur Geschäftsaufgabe zwingt.

Die lachenden Dritten sind die institutionellen Investoren. Für sie gelten umfangreiche Ausnahmen, weshalb ihr Anteil bei Geschlossenen Fonds in 2013 um über 50 Prozent anstieg (Quelle: Handelsblatt vom 19.2.2014). Im Gegensatz zu den Institutionellen trifft es die privaten Investoren gleich dreifach:
Erstens, die Regulierungsumsetzung des KAGB und die damit verbundenen immensen Kosten tragen allein die Privatanleger, was sich durch einen schmerzhaften Renditeverzicht ausdrückt.
Zweitens, nur bei den Privatanlegern löst sich die Vielfältigkeit der Anlagealternativen zunehmend in Luft auf. Drittens, da die wenigsten Emissionshäuser die bürokratischen Hürden überwinden werden, müssen die verbleibenden Anbieter (meist Bank-Töchter) kaum noch Wettbewerb fürchten, was kartellähnliche Folgen haben wird. Damit torpediert man den Verbraucherschutz.

Die Privatanleger müssen sich die Frage stellen, wie gut sie sich von ihren „Volksvertretern“ vertreten fühlen. Während sich die Privatanleger mit der Vorsorgeillusion konfrontiert sehen, müssen sich die sog. Volksvertreter um ihre eigene Altersversorgung keine Sorgen machen: Sie können sich beinahe beliebig am Volksvermögen selbst bedienen. Sie bestimmen im Bundestag selbst über ihre üppigen Diäten und ihre geradezu unverschämten Pensionsansprüche. Zusätzlich verschaffen ihnen großzügige Lobbyisten ungeahnte Nebenverdienstmöglichkeiten.

Was wir für Sie tun können? Unser Risikomanagement hat nicht nur diese Probleme auf dem Radar. Mit unserem Financial Risk Managementsystem haben wir das aktuellste Risikobewusstsein. Im Gegensatz zum Branchendurchschnitt erreichen wir dadurch eine mehr als doppelt so hohe Risikosensibilisierung. Für Rückfragen und vertiefende Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.